Die nächsten Schritte

Die administrativen Notwendigkeiten:

Wie jeder neue Verein reichen auch wir unsere Satzung und das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung beim Finanzamt ein, sobald beides vom RA zurück ist.

Dort erbitten wir auch die Gemeinnützigkeit.

Beim Amtsgericht Stuttgart werden wir die Eintragung ins Vereinsregister beantragen und dann unseren Vereinsnamen um das "e. V." ergänzen.

Inhaltliche Erfordernisse:

Selbstverständlich kooperieren wir mit anderen Organisationen, die sich für natürliche Bauweisen einsetzen.

Wir stärken daher die bestehenden Partnerschaften und bemühen uns um weitere Zusammenarbeit auf internationaler Ebene.

Uns ist aber auch etwas klargeworden, was eigentlich auf der Hand liegt.

Das ist für unsere Arbeit von größter Bedeutung, und wir bezeichnen es nun als unser (leider noch) Alleinstellungsmerkmal. Mehr davon im Kapitel: "Warum es uns braucht, und was uns besonders wichtig ist"